Immolexikon G - L

G

Gebäudeversicherung
Diese Versicherung dient dem Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Übliche Versicherungen für den Gebäudeeigentümer und Nutzer sind die Absicherung gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Gemeinschaftsgeschäft

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft kommt ein Geschäftsabschluss zustande, bei dem mehrere Makler zusammen arbeiten und eine Provisonsabsprache zusammen treffen.

Gutachter

Vereidigter Sachverständiger, der Grundstücks- und Gebäudewerte schätzt, Schäden an Bauwerken begutachtet und beziffert.

H

Hausverwalter

Aufgabengebiet es Hausverwalters umfasst die komplette Betreuung und Verwaltung von Mehrfamilien- bzw. Mietshäusern, Eigentumsanlagen bis hin zu großen Gewerbeimmobilien. Die Gebührensätze sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Größe des zu verwaltenden Objektes.

Hausordnung

Die Hausordnung dient der Regelung des allgemeine Zusammenlebens der Mieter eines Hauses und fungiert dabei als Verhaltensmaßstab. Werden zusätzliche Pflichten begründet, so müssen diese zum Bestandteil des Mietvertrages erklärt werden.

Heizkosten(-verordnung)

Heizkosten werden den Nebenkosten zugeordnet, die der Vermieter auf die Miete umlegen darf. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 bis 70% der Heizungskosten- und Warmwasserkosten nach Verbrauch, der Rest anteilig nach Wohnfläche zu verteilen ist. Heizkostenrechner unter www.zentralheizung.de

I

Individualvereinbarungen

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Kunden müssen zum Zwecke ihrer Gültigkeit vertraglich festgelegt werden. Der Arbeitskreis IVD Recht hat dazu die wichtigsten Punkte zusammengefasst: hier mehr erfahren

Innen- und Außenprovisionen

Die Innenprovision bezeichnet eine von Auftraggeber zugesagte Erfolgscourtage. Sie ist indirekt im Objektpreis enthalten, wohingegen die Außenprovision vom Erwerber einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen ist.

J

Jahresabrechnung

Der Verwalter ist verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres sämtliche Ein- und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft abzurechnen und gegenüberzustellen. Der Jahresabschluss muss folgende Bestandteile enthalten: eine Gesamtabrechnung, die einzelnen Kostenarten entsprechend des beschlossenen Wirtschaftsplanes, die Einzelabrechnungen für die Wohnungen, Verteilungsschlüssel. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 28 Abs. 3 WEG

K

Kaution

Kaution ist eine vereinbarte Sicherungsleistung des Mieters an den Vermieter. Der Mieter kann eine Kaution nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung verlangen, da es keine gesetzlichen Vorschriften über eine Verpflichtung des Mieters zur Leistung gibt.

Kündigung

Die Kündigung eines Mietverhältnisses beschreibt die Beendigung einer vertraglichen Abmachung und bedarf der schriftlichen Form. Die außerdordentliche Kündigung kann fristlos oder unter Einbehaltung einer kurzen gesetzlichen Mindestfrist von 3 Monaten (§ 575 a Abs 3 BGB) erfolgen. Die ordentliche Kündigung obliegt den jeweiligen gesetzlichen Fristen.

L

Leistungen des Maklers

Die Maklerprovision deckt in der Regel alle Leistungen für die Vermittlung einer Immobilie ab. Möglich ist aber, dass Makler und Verkäufer eine Mehr- oder Überlösvereinbarung treffen. Der Makler erhält zu seiner Courtage eine Erfolgsprovision, wenn ein höherer Verkaufspreis für das Objekt erzielt wird.

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